Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kooperationspartner,
im Auftrag des Thüringer Landesverwaltungsamtes weise ich Sie darauf hin, dass Sie sich ab sofort über den Nachweis der 24h-Fortbildung von Praxisanleitern nach der PflAPrV §4 Abs.3 Satz 1 informieren können.
Sie gelangen über den folgenden Pfad bzw. Link zu den erforderlichen Materialien.
Thüringer Landesverwaltungsamt > Soziales und Versorgung > Gesundheitswesen >Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen >Informationen zu Ausbildungs-und Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe > Informationen für Ausbildungsstätten für Pflegeberufe
Der Nachweis für das Jahr 2021 hat bis zum 31.03.2022 zu erfolgen. Als Einzelnachweis können die bei uns erworbenen Teilnahmebescheinigungen verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Rosner
Schulleiterin